SV MAURER

IHR GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER

Besser mit einem
Sachverständigen !

Als Sachverständiger prüfe ich bei Hausbau oder Renovierungsarbeiten, speziell den Zustand und den Einbau von Fenster , Türelementen samt Zubehör zuverlässig und Kompetent.

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SV BÜRO Alfred MAURER

  • GUTACHTEN

  • PRÜFEN

  • TESTEN

  • BERATEN

  • SERVICE / WARTUNG

  • VERKAUF/MONTAGE

Alfred Maurer
Alfred MaurerSachverständiger
19. April 2025

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Fachgruppe 73 Baugewerbe Innenarchitektur

73.42 Montage von Kunststofffenstern, Kunststofftüren; Kunststoffbauten

  • Befundaufnahme – Gutachten zur Beweissicherung
  • Dokumentation , Beratung , Erstellen von Gutachten
  • Baubegleitung von Planung bis Montage
  • Kontrolle sämtlicher Arbeitsabläufe
  • Schulung für Montagepersonal nach ÖNORM
  • Beratung – Verkauf – Montage von hochwertigen
  • Fenster/Türelementen/ Sonnenschutz
  • von Europas größten Hersteller

KONTROLLE IST BESSER

Baubegleitung / Baukontrolle heißt, einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der Sie als unabhängiger Berater unterstützt und insbesondere zu fest­gelegten Terminen die Bauleistungen auf der Baustelle überprüft. Als Sachverständiger stehe ich dem Bauherrn mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie den Eindruck haben „ da passt was nicht “ bin ich gerne vor Ort um dies zu Begutachten

WAS MACHT EIN SACHVERSTÄNDIGER ?

Ich stehe dem Bauherren mit Rat und Tat zur Seite und prüfe die Leistungsbeschreibung genauso eingehend wie die Baupläne. Sollten Sie den Eindruck haben etwas wäre nicht so wie von Ihnen erwartet und mit dem Auftragnehmer abgesprochen, wenden Sie sich gerne an mich um eine neutrale Befundaufnahme zu erstellen

WAS KOSTET EIN SACHVERSTÄNDIGER ?

Die Investition amortisiert sich fast automatisch durch Qualitätsverbesserung, durch Abschläge, die der Bauherr aufgrund der Fehlerkontrolle vornehmen kann oder durch nicht entstehende Folgekosten aus mangelhafter Bauausführung.

SCHLICHTUNGSVERFAHREN.

Schlichtungen haben sich als ein sehr wirksames Verfahren zur Streitbeilegung bewährt. Oberstes Ziel der Schlichtung ist die einvernehmliche Streitbeilegung durch die Beteiligten. Gelingt das nicht, kann der Schlichter nach sorgfältiger Prüfung der Sachverhalte einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.

Senden Sie Ihr Anliegen , Fragen , oder Sonstiges – wir werden es ehestmöglich bearbeiten

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